Bewerten Sie Ihre Immobilie
Wir sorgen für Markttransparenz
Diese Qualifikationen bringen wir für Sie mit:
Stefan Wiedmann
- Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (degib)
- Geprüfter ImmoSchaden-Bewerter (Sprengnetter Akademie)
Christoph Klaus
- Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
- Geprüfter ImmoSchaden-Bewerter (Sprengnetter Akademie)
Anlässe
Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen, Bilanzierung, Finanzierung, An- und Verkaufsabsichten, Vermögensaufstellungen und Übertragungen, Verkehrswertermittlungen im steuerlichen Kontext.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“ (§ 194 BauGB). Es ist die ausführlichste Art der Immobilienbewertung und genießt in Deutschland einen besonderen Stellenwert, da von den meisten Gerichten, Behörden und Institutionen ausschließlich ein solches Gutachten akzeptiert wird.
Die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegten Verfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren) können je
nach Objektart und Datenlage einzeln oder kombiniert Anwendung finden.
Marktpreisermittlung
Sie benötigen kein ausführliches Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB? Dann ist die Marktpreisermittlung durch den qualifizierten Sachverständigen das Mittel der Wahl. Hierbei beschränken wir uns auf das Wesentliche und verzichten auf detaillierte Erläuterungen und Ausführungen. Das bedeutet, die Werteinschätzung benötigt weniger Zeitaufwand und ist kostengünstiger wie ein Verkehrswertgutachten. Sie erfüllt dennoch Ihren Zweck und ermittelt den Marktpreis. Eine Werteinschätzung ist nur für Ihre eigenen Zwecke geeignet und nicht zur Vorlage bei Dritten bestimmt.
Wertindikation
Die Wertindikation ist eine überschlägige Bestimmung für die Immobilie.
Das Ergebnis wird mit einer Wertspanne ausgegeben. Es handelt sich deshalb nur um eine Indikation und nicht um ein Gutachten. Diese Dienstleistung können Sie mit dem unten stehenden Bewertungstool kostenneutral vornehmen.