Wir sorgen für Markttransparenz
Diese Qualifikationen bringen wir für Sie mit:
Stefan Wiedmann
– Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (degib)
– Geprüfter ImmoSchaden-Bewerter (Sprengnetter Akademie)
Christoph Klaus
– Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten
Grundstücken, Mieten und Pachten
– Geprüfter ImmoSchaden-Bewerter (Sprengnetter Akademie)
Anlässe
Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen, Bilanzierung, Finanzierung,
An- und Verkaufsabsichten, Vermögensaufstellungen und Übertragungen,
Verkehrswertermittlungen im steuerlichen Kontext.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem
Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks
oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“ (§ 194
BauGB). Es ist die ausführlichste Art der Immobilienbewertung und genießt
in Deutschland einen besonderen Stellenwert, da von den meisten Gerichten,
Behörden und Institutionen ausschließlich ein solches Gutachten akzeptiert
wird.
Die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegten
Verfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren) können je
nach Objektart und Datenlage einzeln oder kombiniert Anwendung finden.
Marktpreisermittlung
Sie benötigen kein ausführliches Verkehrswertgutachten nach §
194BauGB? Dann ist die Marktpreisermittlung durch den qualifizierten
Sachverständigen das Mittel der Wahl. Hierbei beschränken wir uns auf
das Wesentliche und verzichten auf detaillierte Erläuterungen und
Ausführungen. Das bedeutet, die Werteinschätzung benötigt weniger
Zeitaufwand und ist kostengünstiger wie ein Verkehrswertgutachten. Sie
erfüllt dennoch Ihren Zweck und ermittelt den Marktpreis. Eine
Werteinschätzung ist nur für Ihre eigenen Zwecke geeignet und nicht zur
Vorlage bei Dritten bestimmt.
Wertindikation
Die Wertindikation ist eine überschlägige Bestimmung für die Immobilie.
Das Ergebnis wird mit einer Wertspanne ausgegeben. Es handelt sich
deshalb nur um eine Indikation und nicht um ein Gutachten. Diese
Dienstleistung können Sie mit dem unten stehenden Bewertungstool
kostenneutral vornehmen.