Bewertungsverfahren im Überblick: Das Vergleichswertverfahren

blog author

Bei einem professionellen Gebäudegutachten wird häufig auf das Vergleichswertverfahren zurückgegriffen, wenn es für die betreffende Immobilienart eine gewisse Anzahl vergleichbarer Objekte gibt. Darunter fallen in der Regel Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke sowie Reihenhäuser.

Von einer Großstadtwohnung finden sich manchmal im gleichen Haus oder in der Straße ähnlich große und vergleichbar geschnittene Wohneinheiten. Dies macht eine preisliche Gegenüberstellung einfach. Ist keine ausreichende Zahl ähnlicher Objekte hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung, Alter etc. vorhanden, sollte auf dieses Verfahren verzichtet und das Sachwertverfahren angewendet werden.

Als Grundlage einer vergleichenden Methodik werden die Kaufpreissammlungen des örtlichen Gutachterausschusses herangezogen. Hier werden anonymisiert alle notariell beurkundeten Immobilientransaktionen gesammelt und analysiert.

Eine qualitativ sichere Einschätzung ist allerdings nur bei einer ausreichend großen Zahl vergleichbarer Verkaufsfälle möglich. Alternativ kann die Bodenrichtwertkarte herangezogen werden, die ebenfalls von den Gutachterausschüssen gepflegt wird. Die Übersicht wird aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Hier sind unter anderem die bauliche Nutzung sowie der Grundstückswert in den jeweiligen Lagen der Gemeinde aufgeführt. Mit einem solchen Abgleich ist ebenfalls der Immobilienwert fixierbar.

Außerdem wird der Gebäudeexperte bei der Wertermittlung Zu- und Abschläge einfließen lassen. Ist die Immobilie Umwelteinflüssen ausgesetzt oder liegt an einer viel befahrenen Straße sind dies Malus-Punkte, die ihren Wert mindern.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass der Wert einer vermieteten Wohnung, die als Kapitalanlage verkauft werden soll, etwa 20 Prozent niedriger anzusetzen ist, als der einer bezugsfreien. Denn die meisten Interessenten sind auf der Suche nach einer neuen Bleibe zur Selbstnutzung. Wollen sie in eine vermietete Wohnung einziehen, müssen sie eine Eigenbedarfskündigung gegenüber den Mietern aussprechen. Diese Kündigungsart ist kompliziert und häufig langwierig.

Sie wissen nicht, ob sich das Vergleichswertverfahren für Ihre Immobilie eignet? Wir beraten Sie gerne.

Foto: AndreyPopov

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Unsere Partner und Auszeichnungen

Unser Team

Christoph Klaus

Geschäftsführer

07171 / 99952-72 ck@klaus-wiedmann.de

Stefan Wiedmann

Geschäftsführer

07171/99952-73 sw@klaus-wiedmann.de

Silvia Brehm

Assistenz der Geschäftsleitung

07171/99952-70 info@klaus-wiedmann.de

Andrea Reinhardt

Immobilienvertrieb

07171 / 99952-74 ar@klaus-wiedmann.de

Katharina Oberndörfer

Immobilienvertrieb

07171/99952-76 ko@klaus-wiedmann.de

Tobias Helmer

Immobilienvertrieb

07171 / 99952-76 th@klaus-wiedmann.de

Wilhelm Schiele

Immobilienvertrieb

07171/99952-70 ws@klaus-wiedmann.de

Daniela Steeb

Buchhaltung

07171/99952-71 ds@klaus-wiedmann.de

Christina Meloni

Marketing & Design

07171/99952-70 cm@klaus-wiedmann.de

Alexandra Haag

Backoffice & Immobilienvertrieb

07171/99952-75 ah@klaus-wiedmann.de