Bonitätsprüfung

Eine Rückabwicklung des Immobilienverkaufs und eine erneute Vermarktung einer Immobilie können mit finanziellen Einbußen einhergehen. Entdecken Immobiliensuchende eine Immobilie erneut, die eigentlich schon verkauft sein sollte, werden sie skeptisch und fragen sich, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Das kann sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken. Profimakler führen deswegen Bonitätsprüfungen durch.

blog author

Risiko einschätzen
Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages müssen Immobilienverkäufer wissen, ob sich der Interessent den Kaufpreis sowie die Nebenkosten leisten kann. Denn die Nebenkosten sind gesamtschuldnerische Kosten. Das heißt, Käufer und Verkäufer müssen dafür aufkommen. Zahlt der Käufer beispielsweise die Grunderwerbsteuer nicht, kann das Finanzamt den Verkäufer zur Kasse bitten. Dieser müsste dann die Grunderwerbsteuer vom Käufer fordern. Ebenso verhält es sich mit den Notarkosten.

Bonität prüfen – Auskunftei
Um die Bonität eines Käufers zu prüfen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine ist die Einholung von Informationen bei einer Auskunftei wie beispielsweise der Schufa. Diese geben in der Regel nur Auskünfte bei einer Mitgliedschaft – allerdings sind die Beiträge hierfür oft hoch.  Außerdem wird bei einer Auskunftserteilung gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Dieses nachzuweisen, erfordert einiges an Formulierungsgeschick.

Bonität prüfen – Selbstauskunft
Eine andere Möglichkeit ist die Selbstauskunft des Käufers. So können Verkäufer mit dem Kaufinteressenten vereinbaren, dass der Interessent eine Selbstauskunft bei beispielsweise der Schufa anfordert und dem Verkäufer zukommen lässt. Verkäufer sollten dabei darauf achten, dass die Auskunft aktuell ist. Diese sollte die persönlichen Daten des Interessenten enthalten, Score-Werte, die eine Risikoeinschätzung ermöglichen sowie positive und negative Zahlungserfahrungen.

Bonität prüfen – Finanzierungszusage der Bank
Eine weitere Möglichkeit ist die Finanzierungszusage des kreditgebenden Instituts des Kaufinteressenten. Verkäufer sollten darauf achten, dass die Finanzierung gesichert ist, wenn der Kredit ausdrücklich zur Finanzierung der Immobilie bestimmt ist und die Auszahlung des Kredits nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft ist, die die termingerechte Zahlung verhindern könnten.

Foto: © Christina Meloni – Klaus & Wiedmann Immobilien

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Unsere Partner und Auszeichnungen

Unser Team

Christoph Klaus

Geschäftsführer

07171 / 99952-72 ck@klaus-wiedmann.de

Stefan Wiedmann

Geschäftsführer

07171/99952-73 sw@klaus-wiedmann.de

Silvia Brehm

Assistenz der Geschäftsleitung

07171/99952-70 info@klaus-wiedmann.de

Andrea Reinhardt

Immobilienvertrieb

07171 / 99952-74 ar@klaus-wiedmann.de

Katharina Oberndörfer

Immobilienvertrieb

07171/99952-76 ko@klaus-wiedmann.de

Tobias Helmer

Immobilienvertrieb

07171 / 99952-76 th@klaus-wiedmann.de

Wilhelm Schiele

Immobilienvertrieb

07171/99952-70 ws@klaus-wiedmann.de

Daniela Steeb

Buchhaltung

07171/99952-71 ds@klaus-wiedmann.de

Christina Meloni

Marketing & Design

07171/99952-70 cm@klaus-wiedmann.de

Alexandra Haag

Backoffice & Immobilienvertrieb

07171/99952-75 ah@klaus-wiedmann.de