Das neue Gesetz tritt ab dem 23.12.2020 in Kraft.
Die Maklerprovision ist meist der erste Gedanke im Zusammenhang mit dem Thema Immobilienmakler und Immobilienkauf. Bisher wurde die Zahlung der Maklerprovision häufig nur auf den Käufer einer Immobilie umgelegt und das obwohl es meist der Verkäufer ist, der den Immobilienmakler beauftragt hat.
Damit ist nun, dank des neuen Gesetzes zur Maklerprovision, Schluss. Ab dem 23.12.2020 wird die Maklercourtage bundesweit fair zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Immobilie aufgeteilt. Als Immobilienmakler für Schwäbisch Gmünd, Aalen & Umgebung gilt auch für uns die neue Regelung. Somit sind wir bestens informiert und geben unser Wissen gerne an Sie weiter. Wie hoch die Provision in Baden Württemberg ausfallen kann und welche Ausnahmen es bei der neuen Regelung gibt, erfahren Sie bei uns.
Was hinter dem neuen Gesetz zur Maklerprovision bei Immobilienverkäufen steckt, ist auf dem Mietmarkt schon länger Thema. Hier gilt seit 2015: Welche der Parteien (Mieter/ Vermieter) den Immobilienmakler beauftragt hat, muss auch für seine Bezahlung im Sinne der Maklerprovision aufkommen.
Es ist außerdem geregelt, dass die Kosten nicht vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Eine eindeutige Regelung, wer für die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf oder Hausverkauf aufkommen muss, war bisher im BGB nicht zu finden. Deshalb unterscheiden sich die Provisionsmodelle je nach Region: Während in weiten Teilen Deutschlands in der Regel der Käufer für die Maklerprovision aufkommen musste, ist die Teilung der Rechnung in Baden Württemberg schon länger Gang und Gäbe.
Grundlegend gilt: Wer den Makler beauftragt, der muss ihn auch bezahlen. Den Verkaufsparteien steht es natürlich frei zu vereinbaren die Kosten dennoch untereinander aufzuteilen. Dabei gilt, dass maximal 50% der Kosten weitergegeben werden dürfen. Somit wird in den meisten Fällen die Provision beim Immobilienverkauf gleichmäßig aufgeteilt werden. Da die Provision beispielsweise in Baden Württemberg maximal 7,14% des Kaufpreises beträgt, sollten somit Käufer und Verkäufer jeweils 3,57% des Kaufpreises an den Immobilienmakler zahlen. Das bedeutet, dass der Makler für den Verkäufer nicht mehr kostenlos tätig sein kann.
Doch was wäre eine Regelung ohne Ausnahmen? Ob und wie die Maklerprovision geteilt werden muss und wer zuerst zahlt, hängt von der konkreten Beauftragung ab:
Gut zu wissen: Die Beauftragung eines Maklers, welche die Grundlage für die Erhebung der Maklerprovision ist, muss in Schriftform erfolgen. Darin ist auch der Umfang der Leistungen und die resultierenden Kosten aufgeschlüsselt. Ein Handschlag oder ein Gespräch reichen nicht aus.
Termin vereinbarenAuch und gerade mit den neuen Gegebenheiten ist das Beauftragen eines Immobilienmaklers lohnenswert.
Für Käufer ist das neue Gesetz natürlich in erster Linie ein großer finanzieller Vorteil. Durch die sinkenden Kaufnebenkosten bleibt mehr Kapital übrig, das direkt in die Traumimmobilie fließen kann.
Kontakt aufnehmenDie neue Regelung zur Maklerprovision können wir nur begrüßen, da die Kosten nun fair zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden. Der kostenlose Verkauf für Eigentümer ist nun kein Verkaufsargument mehr. Für uns bedeutet es, dass sich Eigentümer bei der Beauftragung nun detaillierter mit den Leistungen und Referenzen der einzelnen Makler auseinandersetzen müssen. Somit spielen Qualität, Erfahrung und Marktkenntnisse die entscheidende Rolle bei der Suche nach dem geeigneten Makler. Das können wir nur gutheißen.
Das neue Gesetz tritt ab dem 23.12.2020 in Kraft.
Der Verkauf einer Immobilie verursacht nun auch beim Verkäufer Kosten. Die Provision wird in der Regel gleichmäßig aufgeteilt, in Baden-Württemberg fallen 3,57% des Kaufpreises auf den Eigentümer zurück.
Die Provision wird nun nicht mehr nur vom Käufer entrichtet. Das bedeutet, dass die Kaufkosten sinken. Die Provision wird mit der neuen Regelung gleichmäßig aufgeteilt, in Baden-Württemberg fallen somit 3,57% des Kaufpreises für den Käufer an.
Kurz gesagt gilt: wer den Makler beauftragt, der muss ihn auch bezahlen. Allerdings ist auch eine faire Teilung der Provision möglich. Das bedeutet, dass Verkäufer Maklerleistungen nicht mehr kostenfrei erhalten können. Es ist außerdem geregelt, in welcher Form eine solche Beauftragung vorliegen muss.
Die neuen Regelungen zur Maklerprovision gelten bundesweit und sind einheitlich. Allerdings ist noch immer nicht einheitlich geregelt, wie hoch die Provision maximal sein darf. Das unterscheidet sich noch immer von Bundesland zu Bundesland. In Baden Württemberg dürfen maximal 7,14% des Kaufpreises als Maklerprivision verlangt werden.
Für Käufer reduzieren sich die mit dem Verkauf einhergehenden Kosten erheblich. Der Verkauf mit einem Immobilienmakler führt in der Regel zu höheren Kaufpreisen. Da einige für den Verkauf notwendige Leistungen, wie die Immmobilienbewertung, bei den meisten Maklern bereits im Preis enthalten sind, entstehen auch dem Verkäufer trotz der Kosten keine Nachteile.